ABTEILUNG RECHT, STEUER und SOZIALES


Niederösterreichs Bäuerinnen und Bauern sind produktiv und innovativ. Deren Tätigkeiten gehen weit über die pflanzliche und tierische Produktion sowie Landschaftspflege hinaus. Durch die sehr breit gefächerte Beratung der Kammer in Rechts-, Steuer-, Sozialversicherungs-, Umwelt- und Naturschutzfragen wird den land- und forstwirtschaftlichen (luf) Betrieben in ihrem vielfältigen Tätigkeitsbereich die aktuelle Rechtlage vermittelt, Entscheidungshilfen für betriebliche Entwicklungen und Veränderungen werden gegeben sowie Vermögensnachteile und Strafen vermieden. Dies umfasst die Zeitspanne von der Anmeldung eines luf-Betriebes bis zur Betriebsübergabe und darüber hinaus, wenn es etwa um Pflegegeldansprüche oder erbrechtliche Problemstellungen geht.

Früher hat sich die Beratung im Wesentlichen auf im Zusammenhang mit Grund und Boden stehende Themen beschränkt, beispielsweise waren Selbstbedienungsläden, Nebentätigkeiten, Beitragsgrundlagenoption, Scheidung, Photovoltaik, Problemwölfe, Stalleindringlinge, Coronapandemie, Datenschutz, Registrierkassen und Videokonferenzen kein Thema.

Die Abteilung im Überblick

Grundverkehr, Forst- und Jagdrecht, Pachtrecht und Grundeigentum, Umwelt- und Naturschutz, Familienrecht, Gewährleistungsrecht, Erb- und Anerbenrecht, Hofübergabe, Gewerberecht, Baurecht und Raumordnung, Wasserrecht, Nachbarrecht, Vertragsrecht, Wegerecht, Grenzstreitigkeiten, Buschenschank, Urlaub am Bauernhof, Betriebsneugründungen.
Umwelt- und Naturschutz, Natura 2000, Arten- und Biotopschutz, Bodenaushub- und Erdanschüttungen.

 

Einkommensteuer, Gewinnpauschalierung, Einheitsbewertung, Immobilienertragsteuer, Abzugsteuer, Umsatzsteuer(option), Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Abgaben und Beiträge für luf Betriebe; Absicherung der Einheitsbewertung und der Gewinnpauschalierungen. Zuletzt ist es gelungen, für die Besteuerung der Leitungsentschädigungen eine praxistaugliche Lösung (10 Prozent Abzugsteuer gleich bei der auszahlenden Stelle) und eine Gewinnverteilung auf drei Jahre zu erreichen.

Arbeitsvertragsrecht, Anstellung von Fremdarbeitskräften, Ausländerbeschäftigung Sozialversicherungsleistungsrecht, Familien- und Sozialleistungen, Berufsausbildungsrecht, Mitverhandlung des bäuerlichen Kollektivvertrages. Jährlich werden 200 Klagen eingebracht und die Tagsatzungen zur mündlichen Verhandlung durchgeführt, vor allem zu Pensions-, Unfall- und Pflegegeldleistungen, aber auch Ansprüche auf Kinderbetreuungsgeld, Ausgleichszulage und Kostenersatz aus der gesetzlichen Krankenversicherung.