Dr. jur. Anton Pantz

 

Der spätere Kammeramtsdirektor der niederösterreichischen Landes-Landwirtschaftskammer Dr. Anton Pantz wurde am 22. Oktober 1864 in Eibiswald/Steiermark als Sohn der Maria Staudinger und des Montanisten (Bergbauingenieurs) Ferdinand Reichsritter von Pantz geboren. Sein jüngerer Bruder war der Gutsbesitzer und christlichsoziale bzw. deutschnationale Politiker Ferdinand von Pantz junior (1868–1933).

Anton Reichsritter von Pantz absolvierte das Theresianum in Wien und studierte anschließend Jus an der Universität Wien. 1889 wurde er promoviert. Seine berufliche Laufbahn begann er in der Kärntner Landesverwaltung als Konzeptsbeamter. Von 1897 bis 1922 war er im k.k. Ackerbauministerium tätig; ab 1910 hatte er dort die Position als Sektionschef inne. Bereits seit 1909 wirkte er als Honorardozent an der Hochschule für Bodenkultur in Wien. Darüber hinaus gehörte Anton von Pantz ab 1901 dem Vorstand der Heraldisch-Genealogischen Gesellschaft Adler an, die sich bis heute der Wappenkunde und Familiengeschichtsforschung widmet. 1925 bis 1938 war er ihr Präsident.

Noch kurz vor dem Ende der Monarchie wurde ihm 1917 der Adelstitel Freiherr verliehen, den er bereits 1919 wieder einbüßte. Das Habsburgerreich war nach dem Ersten Weltkrieg zerfallen und Adelstitel wurden in der jungen österreichischen Republik bald aufgehoben. Zu dieser Zeit arbeitete Anton Pantz mit dem ersten Staatssekretär für Land- und Forstwirtschaft Josef Stöckler (1866–1936) in der sozialdemokratisch-christlichsozialen Regierungskoalition zusammen. Letzterer war Gründungsmitglied und bis 1927 Obmann des niederösterreichischen Bauernbunds.

Bereits als Sektionschef im Ackerbauministerium befasste sich Anton Pantz mit Fragen der Bodenreform und war daher 1919 am Wiederbesiedlungsgesetz beteiligt. Dieses sollte Behörden die Enteignung von Grundstücken ermöglichen, wenn diese vor 1870 in kleinbäuerlichem Besitz gewesen waren, danach aber in Großgrundbesitz übergegangen waren. Es zielte insbesondere auf jenen Besitz ab, der nun wesentlich zu Zwecken der Jagd, Forstwirtschaft, des Luxus und der Spekulation genutzt wurde. Qua Gesetz sollte der Anteil kleinbäuerlicher Besitzungen wieder erhöht werden. In der Praxis entfaltete dieses aber nur geringe Wirkung. Während des Ersten Weltkriegs beschäftigte sich Pantz außerdem mit Fragen der Ernährungssicherung und -wissenschaft.

Erst nach seiner Pensionierung 1922 wurde er zum Kammeramtsdirektor in der niederösterreichischen Landes-Landwirtschaftskammer bestellt. Anton Pantz trat die Nachfolge von Hofrat Dr. Rudolf Winter (1878–1934) an und füllte dieses Amt von 1924 bis 1927 aus. Wie bereits vor seiner Ernennung leitete er in der Kammer weiterhin das Referat für Agrarpolitik. 1927 wurde er als Verwalter in die Versicherungsanstalt für Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft berufen, der er später bis 1938 als Obmann vorstand. Seine Position als Kammeramtsdirektor legte er im Zuge seines Wechsels in die Versicherungsanstalt zurück. Sein Nachfolger wurde der bisherige Kammersekretär und stellvertretende Kammeramtsdirektor Dr. Engelbert Dollfuß (1892–1934).

Das Ende des Zweiten Weltkriegs erlebte der nun 80jährige renommierte Jurist, Agrar- und Heraldik-Experte noch mit. Am 31. August 1945 starb Anton Pantz in Wien.